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Das europäische Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Am 27. Februar verabschiedete das EU-Parlament das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Es wurde 2022 inhaltlich vorgeschlagen und hat das Ziel, in den kommenden Jahrzehnten viele natürliche Lebensräume in Europa wiederherzustellen.


Bevor das in Teilen umstrittene Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Europarat genehmigt werden. Seine Verabschiedung durch das Parlament war aber angesichts des starken Widerstands von Parlamentariern des konservativen und liberalen Teils des Parlaments ein Etappensieg für den Naturschutz.


Die EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich mit der Vereinbarung verbindlich, bis 2030 mindestens 30 % an geschädigten Ökosysteme (einschließlich Wäldern, Feuchtgebieten und Flüssen) wiederherzustellen. Dieser Anteil steigt im Jahr 2040 auf 60 % und im Jahr 2050 auf 90 %. Das Gesetz bedeutet nicht, dass bis dahin 90% des europäischen Territoriums zu Naturschutzgebieten werden. Für einige Lebensräume wie Wälder, Grasland und Flüsse zielt die Richtlinie darauf ab, die reiche Artenvielfalt wiederherzustellen.


Hier der ganze Artikel auf www.daswetter.com





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